Steuern
Nach dem geltenden Steuergesetz können die Heimkosten ab BESA Stufe 4 in der Steuererklärung abgezogen werden. Unter BESA 4 ist nur die Pflegekostenbeteiligung von Fr.21.60 abzugberechtigt. Die realität ist jedoch oft, dass diese Personen , in der Regel mit AHV und einer PK Rente die Steuerpflichtig sind den resultierenden Steuerbetrag nur sehr schwer bezahlen können. Oft ist der einzige Weg ein Abschreibe Gesuch. Hier wären neue Überlegungen nötig.