Öffnung und Pflegeversicherung
Ergänzungsleistungen sollten nicht daran geknüpft werden, dass Bezüger im Altersheim leben, sondern unabhängig von der Wohnform im Alter bei Bedürftigkeit zur Verfügung stehen.
Sinnvoll wäre auch eine Pflegeversicherung, die ab Erwerbstätigkeit mit Lohnabzügen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern finanziert wird - analog etwa zur Nichtberufsunfallversicherung.